Stellungnahme zur Stiefkindadoption

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Die IG-JMV nimmt auf Einladung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (MBJV) Stellung zum vorgelegten Diskussionspapier Stiefkindadoption.

Die IG-JMV begrüßt die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Paaren und begrüßt den im Regierungsentwurf erkennbaren Willen, die Vorgaben des BVerfG rechtlich umsetzen zu wollen.

Die IG-JMV verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bei allen zukünftigen Regelungen der Stiefkindadoption den Kinderinteressen absoluter Vorrang einzuräumen ist vor Erwachseneninteressen. Adoption soll eine Option sein zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Kindes. Ein Erwachsenenrecht auf das Objekt Kind ist zu vermeiden.

Stiefkindadoptionen dürfen nicht ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters und der leiblichen Mutter erfolgen.

Detalis in der Stellungnahme der IG-JMV:
IG-JMV – Stellungnahme – BMJV – Stiefkindadoption – 05.07.2019.pdf (511.23KB)

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